Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen
Zu diesem Thema hat sich seit 2012 vieles grundlegend verändert. Wir möchten für Sie hier ein paar wesentliche Stichworte aufzählen:
- Gewinne aus der Veräußerung privater Immobilien unterliegen grundsätzlich auch außerhalb der “Spekulationsfrist” von 10 Jahren der Immobilienertragsteuer (Immo-ESt).
- Wichtig ist hier nicht nur den Grund und Boden, sondern auch Gebäude, Eigentumswohnungen und andere grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Baurechte zu beachten.
- Der Veräußerungsgewinn ergibt sich allgemein als Differenz von Veräußerungserlös und Anschaffungskosten.
- Es gibt auch gewisse Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Prüfen Sie diese!
- Die Einhebung und Abfuhr der Steuer erfolgt in der Regel durch Notare oder Rechtsanwälte (Parteienvertreter).
Alle Detailinformationen finden Sie hier:
https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html
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